Befristete Verträge sind in Marketing und Kommunikation verbreiteter als in vielen anderen kaufmännischen Bereichen, und die Gründe liegen in der Struktur der Arbeit: Agenturen binden Personal an Kundenmandate, Unternehmen an Projekte und Kampagnen, der öffentliche Dienst an Haushaltsmittel und Vertretungen. Das macht eine Befristung nicht zu einem schlechten Angebot – es macht sie zu einem Vertrag, den man genau lesen sollte. Dieser Text beschreibt, was zulässig ist, woran Befristungen scheitern und welche Fragen vor die Unterschrift gehören. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Die beiden Arten der Befristung
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz kennt zwei Wege, einen Arbeitsvertrag zu befristen.
Ohne Sachgrund. Zulässig bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren; innerhalb dieser Zeit ist eine höchstens dreimalige Verlängerung möglich. Entscheidend ist die Voraussetzung: Es darf zuvor kein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestanden haben. Wer also nach einem Praktikum, einer Werkstudentenstelle oder einer früheren Anstellung in dasselbe Haus zurückkehrt, kann in der Regel nicht mehr sachgrundlos befristet werden – das ist der Punkt, an dem in diesem Feld die meisten Befristungen kippen.
Mit Sachgrund. Das Gesetz nennt eine Reihe von Gründen, darunter den vorübergehenden betrieblichen Bedarf an der Arbeitsleistung, die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers, die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium zur Erleichterung des Übergangs sowie Befristungen aus Haushaltsmitteln, die für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind. Eine Befristung mit Sachgrund ist nicht an die Zweijahresgrenze gebunden.
Für dieses Feld heißt das: Die Vertretung während einer Elternzeit und die Projektstelle mit vorübergehendem Bedarf sind die beiden häufigsten Sachgründe.
Die Schriftform: der häufigste Fehler
Die Befristungsabrede bedarf der Schriftform, und sie muss vor Beginn des Arbeitsverhältnisses unterschrieben sein. Das klingt banal und ist der Grund, aus dem Befristungen regelmäßig unwirksam sind.
Typischer Ablauf: Die Zusage kommt telefonisch, der Vertrag soll „in den nächsten Tagen" kommen, Sie fangen am Ersten an, und unterschrieben wird am Fünften. Ist die Befristung nur mündlich vereinbart und wird sie erst nach Arbeitsaufnahme schriftlich festgehalten, gilt der Vertrag in der Regel als unbefristet abgeschlossen.
Dasselbe gilt für Verlängerungen: Auch sie müssen vor Ablauf des laufenden Vertrags schriftlich vereinbart werden. Eine Verlängerung, die erst nach dem Ende unterschrieben wird oder bei der zugleich andere Vertragsbedingungen geändert werden, ist rechtlich heikel – eine Verlängerung im Sinne des Gesetzes ist die bloße Verschiebung des Endtermins bei sonst unveränderten Bedingungen.
Was eine Projektstelle wirklich ist
„Projektstelle" ist kein Rechtsbegriff. Gemeint ist meist eine Befristung mit dem Sachgrund des vorübergehenden Bedarfs – und dieser Sachgrund trägt nur, wenn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine belastbare Prognose besteht, dass der Bedarf nach Ende des Projekts entfällt.
Praktisch bedeutet das: Ein Haus, das seit Jahren „projektbezogen" befristet und dabei immer wieder dieselben Aufgaben erledigen lässt, bewegt sich auf dünnem Eis. Ein tatsächlich abgegrenztes Vorhaben mit Anfang, Ende und eigener Finanzierung ist etwas anderes.
Fragen Sie im Gespräch nach: Welches Projekt genau, welcher Zeitraum, aus welchen Mitteln finanziert? Die Antwort steht Ihnen zu und sagt zugleich etwas über die Aussicht auf eine Anschlussbeschäftigung.
Was in der Befristung sonst noch gilt
Kündigung. Ein befristeter Vertrag kann in der Regel nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn das ausdrücklich vereinbart ist. Fehlt diese Klausel, sitzen beide Seiten die Laufzeit ab – auch Sie. Das ist die Klausel, die Menschen zwei Jahre in einer Stelle hält, die nicht passt; prüfen Sie sie vor der Unterschrift, siehe Der Arbeitsvertrag in Marketing und Kommunikation.
Probezeit. Auch ein befristeter Vertrag kann eine Probezeit vorsehen; sie muss im Verhältnis zur Vertragsdauer stehen.
Gleichbehandlung. Befristet Beschäftigte dürfen wegen der Befristung nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare unbefristet Beschäftigte, soweit kein sachlicher Grund vorliegt. Das betrifft Gehalt, Sonderzahlungen, Zugang zu Fortbildung und betrieblicher Altersversorgung.
Urlaub. Der Anspruch entsteht anteilig; nicht genommener Urlaub ist am Ende abzugelten.
Die Kettenbefristung
Eine Reihe aufeinanderfolgender befristeter Verträge ist nicht automatisch unzulässig, aber sie steht unter Beobachtung. Bei Befristungen mit Sachgrund prüfen die Gerichte, ob der Sachgrund im Einzelfall tatsächlich trägt; je länger die Gesamtdauer und je höher die Zahl der Verlängerungen, desto genauer fällt diese Prüfung aus. Ein Haus, das dieselbe Person acht Jahre lang mit wechselnden Projektbegründungen beschäftigt, bewegt sich in einem Bereich, in dem der Missbrauchseinwand naheliegt.
Für Sie ist der praktische Umgang damit weniger juristisch als organisatorisch: Führen Sie eine eigene Übersicht über alle Verträge mit diesem Arbeitgeber – Beginn, Ende, angegebener Grund, Datum der Unterschrift. Diese Aufstellung ist im Ernstfall die Grundlage jeder Prüfung, und niemand sonst führt sie.
Was bei einer Elternzeitvertretung besonders gilt
Der häufigste Sachgrund in diesem Feld, und einer mit einer Eigenheit: Die Befristung ist an die Abwesenheit einer bestimmten Person gebunden. Kehrt diese Person früher zurück, endet Ihr Vertrag nicht automatisch früher – maßgeblich ist, was vereinbart wurde: ein festes Datum oder die Rückkehr der vertretenen Person.
Klären Sie das vor der Unterschrift, denn die beiden Varianten führen zu sehr verschiedenen Planungen. Und fragen Sie, ob die Stelle im Anschluss dauerhaft besetzt werden soll; in vielen Häusern entsteht aus einer Vertretung eine reguläre Stelle, weil der Bedarf in der Zwischenzeit sichtbar geworden ist.
Probezeit und Kündigungsfristen im befristeten Vertrag
Eine Probezeit von bis zu sechs Monaten ist üblich; während ihrer Dauer kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, wenn nichts Längeres vereinbart ist. Der gesetzliche Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten Beschäftigung und nur in Betrieben oberhalb der gesetzlichen Größe – in kleinen Agenturen ist das ein realer Unterschied.
Ist der Vertrag befristet, muss die Befristung schriftlich vereinbart sein, und zwar vor Beginn der Beschäftigung; ohne Schriftform gilt der Vertrag als unbefristet. Bei einer Befristung ohne Sachgrund sind Höchstdauer und Zahl der Verlängerungen gesetzlich begrenzt.
Prüfen Sie außerdem, ob die Kündigungsfristen für beide Seiten gleich lang sind. Eine längere Frist für Sie als für den Arbeitgeber ist unzulässig.
Wenn Sie die Befristung für unwirksam halten
Hier ist die wichtigste praktische Angabe des ganzen Textes, und sie betrifft eine Frist. Wer geltend machen will, dass eine Befristung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis deshalb fortbesteht, muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende Klage beim Arbeitsgericht erheben. Wird diese Frist versäumt, gilt die Befristung in der Regel als wirksam – unabhängig davon, wie fehlerhaft sie war.
Drei Wochen sind kurz, und die Frist läuft, während man mit dem Abschied beschäftigt ist. Wer Zweifel hat, sollte deshalb frühzeitig Rat einholen: bei einer Fachanwältin für Arbeitsrecht, bei einer Gewerkschaft, wenn Sie Mitglied sind, oder bei einer Beratungsstelle.
Was Sie vor der Unterschrift klären
Fünf Fragen, die alle im Gespräch beantwortet werden können.
Auf welchen Grund stützt sich die Befristung, und steht er im Vertrag? Ist eine ordentliche Kündigung während der Laufzeit möglich? Wie viele Befristungen in dieser Abteilung wurden in den letzten drei Jahren entfristet? Gibt es eine Zusage, wann über eine Weiterbeschäftigung entschieden wird? Und: Gelten Sonderzahlungen, Fortbildungsbudget und Altersversorgung für Sie in gleicher Weise?
Die dritte Frage ist die aufschlussreichste. Ein Haus, das regelmäßig entfristet, sagt das gern; ein Haus, das ausweicht, hat eine Praxis, die Sie kennen sollten.
Wie Sie mit einer Befristung umgehen
Nehmen Sie sie an, wenn die Aufgabe gut ist – aber richten Sie sich darauf ein.
Sammeln Sie vom ersten Monat an Arbeitsproben und Zahlen mit Ausgangswert; nach einer Befristung ist das Ihre Ausgangslage für die nächste Bewerbung. Wie das geht, steht unter Portfolio aufbauen und Kennzahlen im Lebenslauf.
Klären Sie schriftlich, was Sie später zeigen dürfen – siehe Urheberrecht an eigenen Arbeiten.
Und beginnen Sie sechs Monate vor dem Ende mit der Frage nach der Weiterbeschäftigung und, parallel, mit der Suche. Wer wartet, bis der Vertrag ausläuft, verhandelt aus der schwächeren Lage – auch beim Gehalt, siehe Gehalt verhandeln.
Die Meldung bei der Agentur für Arbeit
Ein Punkt, der regelmäßig übersehen wird: Wer weiß, dass sein Arbeitsverhältnis endet, muss sich frühzeitig arbeitsuchend melden – bei einer Befristung spätestens drei Monate vor dem Ende, und wenn zwischen Kenntnis und Ende weniger Zeit liegt, innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis. Eine verspätete Meldung kann zu einer Minderung des Arbeitslosengeldes führen.
Das ist unabhängig davon, ob Sie mit einer Verlängerung rechnen. Die Meldung kostet nichts und lässt sich zurücknehmen.
Befristung und Bewerbung
Ein befristeter Vertrag im Lebenslauf ist in diesem Feld kein Makel; er ist so verbreitet, dass niemand ihn erklärt haben will. Erklärungsbedürftig wird er nur, wenn mehrere kurze Stationen ohne erkennbaren Zusammenhang aufeinanderfolgen. Schreiben Sie deshalb den Grund dazu – Elternzeitvertretung, Projektstelle, Fördermittel –, und zwar in einem Halbsatz hinter der Station. Das nimmt die Nachfrage aus dem Gespräch heraus, bevor sie gestellt wird.
Der nächste Schritt
Prüfen Sie, ob Ihre Befristung vor Arbeitsbeginn schriftlich vereinbart wurde und ob Sie zuvor schon einmal bei diesem Arbeitgeber beschäftigt waren. Diese beiden Angaben entscheiden die meisten Fälle.
Sehen Sie sich parallel an, wie verbreitet Befristungen in Ihrem Ausschnitt sind: die offenen Stellenangebote geben den Überblick, die Stellen in der Unternehmenskommunikation den engeren. Und lesen Sie, woran Sie eine Befristung schon in der Anzeige erkennen: Stellenanzeige entschlüsseln.
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