Der Einstieg in Marketing und Kommunikation führt in aller Regel über eine von vier Beschäftigungsformen: Praktikum, Werkstudentenstelle, Volontariat oder eine Einstiegsstelle mit Festanstellung. Für die Vergütung gelten dabei vier verschiedene Regelwerke, und wer sie nicht kennt, unterschreibt Verträge, die er nicht unterschreiben müsste. Dieser Text ordnet die vier Formen und nennt keine Beträge – Zahlen in einem Ratgeber sind ein Jahr später eine Falschauskunft, und die Spanne in diesem Feld ist ohnehin zu groß für einen Mittelwert.
Praktikum: wann der Mindestlohn gilt
Die wichtigste Unterscheidung des ganzen Textes, weil sie den größten Unterschied macht.
Grundsätzlich gilt das Mindestlohngesetz auch für Praktikantinnen und Praktikanten. Das Gesetz nimmt in § 22 Absatz 1 allerdings mehrere Fälle aus. Kein Anspruch auf den Mindestlohn besteht danach insbesondere bei einem Pflichtpraktikum aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Berufsausbildung; bei einem freiwilligen Praktikum von bis zu drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder für die Aufnahme eines Studiums; bei einem freiwilligen Praktikum von bis zu drei Monaten begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung, wenn nicht zuvor ein solches Praktikumsverhältnis mit demselben Ausbildenden bestanden hat; sowie bei einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung.
Für die Praxis folgen daraus zwei Merksätze. Ein freiwilliges Praktikum, das länger als drei Monate dauert, ist ab dem ersten Tag mindestlohnpflichtig – und zwar für die gesamte Dauer und nicht erst ab dem vierten Monat. Und ein Praktikum nach dem Studium, also ohne begleitenden Ausbildungsbezug, ist regelmäßig ein reguläres Arbeitsverhältnis mit Mindestlohnanspruch, ganz gleich, wie es genannt wird.
Wer ein Praktikum außerhalb der Ausnahmen unbezahlt anbietet, hat entweder das Gesetz nicht gelesen oder hofft, dass Sie es nicht gelesen haben.
Werkstudentenstelle: regulärer Vertrag mit besonderem Beitragsrecht
Eine Werkstudentenstelle ist ein gewöhnlicher Teilzeitarbeitsvertrag. Es gilt der Mindestlohn, es gilt der gesetzliche Urlaubsanspruch, es gilt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Die Besonderheit liegt in der Sozialversicherung: Wer neben dem Studium arbeitet und in der Vorlesungszeit nicht mehr als zwanzig Wochenstunden eingesetzt wird, ist unter bestimmten Voraussetzungen in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei; in der Rentenversicherung besteht Beitragspflicht. Netto bleibt dadurch von demselben Brutto mehr übrig als bei einer gewöhnlichen Teilzeitstelle – ein Punkt, der beim Vergleich mit einem Nebenjob regelmäßig übersehen wird.
Verhandelt wird hier seltener als möglich. Der Weg ist derselbe wie bei jeder anderen Stelle: eine Sammlung vergleichbarer Ausschreibungen und ein Beleg für das, was Sie mitbringen. Was die Stelle sonst ausmacht, steht unter Werkstudent als Einstieg.
Volontariat: Arbeitsverhältnis mit Ausbildungszweck
Ein Volontariat ist rechtlich ein Arbeitsverhältnis, das der Ausbildung dient. Die Praktikumsausnahmen des Mindestlohngesetzes greifen hier nicht – es ist kein Praktikum.
Volontariate gehören trotzdem zu den am schlechtesten bezahlten Stellen dieses Feldes. Prüfen Sie deshalb zwei Dinge: den Mindestlohn auf die tatsächliche und nicht auf die vertragliche Arbeitszeit gerechnet, und die Frage, ob die Vergütung im zweiten Jahr steigt.
Eine Ausnahme bilden Volontariate in tarifgebundenen Verlagen: Für Volontariate an Tageszeitungen bestehen Tarifverträge, die Dauer, Inhalte und Vergütung regeln. Was ein Volontariat sonst ausmacht und woran ein echtes zu erkennen ist, steht unter Volontariat in der Kommunikation.
Die erste Festanstellung
Hier entscheidet sich mehr als am Anfang sichtbar ist, denn das erste Festgehalt ist der Ausgangspunkt für alle folgenden. Wer zu niedrig einsteigt, trägt den Rückstand jahrelang mit – prozentuale Erhöhungen wirken auf einen niedrigen Betrag eben niedrig.
Drei Regeln haben sich bewährt.
Leiten Sie die Zahl aus dem Markt her, nicht aus Ihrer bisherigen Vergütung. Werkstudentenlohn, Volontariatsvergütung und Praktikumsentgelt sind keine Grundlage. Wer sie fortschreibt, verhandelt über seine Vergangenheit.
Sammeln Sie zwanzig Ausschreibungen, die Ihrer Zielstelle entsprechen, und notieren Sie jede genannte Spanne mit Ort, Branche und Größe des Hauses. Immer mehr Anzeigen nennen Zahlen; im öffentlichen Dienst sind die Entgeltgruppen ohnehin einsehbar.
Nennen Sie eine Zahl und keine Spanne. Eine Spanne wird von unten gelesen. Das ausführliche Vorgehen steht unter Gehalt verhandeln.
Was die Höhe des Einstiegsgehalts bestimmt
Vier Größen, und der Abschluss steht nicht darunter.
Die Branche des Arbeitgebers wirkt am stärksten: Eine Kommunikationsstelle in einem Softwarehaus, in der Industrie oder in der Finanzwirtschaft wird anders bezahlt als dieselbe Stelle in einem Verein oder in der Kultur. Die Größe des Hauses folgt: Große Häuser haben Gehaltsbänder, kleine entscheiden im Einzelfall. Die Seite – Agentur oder Unternehmen – wirkt ebenfalls, und zwar am Anfang weniger, als viele denken; der Unterschied entsteht später, siehe Was das Gehalt im Marketing bestimmt. Und die Region wirkt in beide Richtungen: Ein höheres Gehalt in einer teuren Stadt kann netto ein Verlust sein.
Was dagegen kaum wirkt, ist die Art Ihres Abschlusses. In diesem Feld entscheiden Belege, nicht Urkunden – siehe Kennzahlen im Lebenslauf.
Was Sie in der Verhandlung belegen können
Beim Einstieg fehlt das stärkste Argument – die belegte Berufserfahrung. Drei Ersatzargumente tragen trotzdem, wenn sie konkret sind.
Das erste ist eine Mappe mit echten Arbeiten. Wer beim Einstieg fünf bis acht Stücke vorlegen kann, ist nicht vergleichbar mit einer Bewerbung, die nur Zeugnisse enthält; wie sie entsteht, steht unter Portfolio ohne Berufserfahrung.
Das zweite ist eine Fähigkeit, die im Haus fehlt. Ein Analysewerkzeug, ein Content-Management-System, eine Sprache, eine Branche, die Sie aus einem früheren Beruf kennen. Nennen Sie sie ausdrücklich und stellen Sie den Bezug zur Stelle her.
Das dritte ist die Praxis, die Sie bereits im Haus geleistet haben. Wer aus einer Werkstudentenstelle oder einem Volontariat übernommen wird, ist keine unbekannte Größe, sondern eine eingearbeitete Kraft – und das ist für den Arbeitgeber bares Geld, weil die Einarbeitung entfällt. Dieses Argument wird beim Übergang fast nie ausgesprochen und ist das stärkste, das es in dieser Lage gibt.
Was in keinem Fall trägt: die eigenen Lebenshaltungskosten. Sie sind wahr und kein Grund, aus dem ein Haus mehr zahlt.
Die Posten neben dem Gehalt
Beim Einstieg sind sie leichter zu bekommen als Geld, und sie sind mehr wert als die letzten fünfhundert Euro im Jahr.
Urlaubstage über dem gesetzlichen Mindestanspruch. Ein beziffertes Weiterbildungsbudget mit Tagen, die nicht vom Urlaub abgehen. Eine Regelung zu Arbeitsort und Arbeitszeit. Die betriebliche Altersversorgung mit Arbeitgeberanteil. Und in diesem Feld besonders wichtig: die schriftliche Erlaubnis, eigene Arbeiten in der Bewerbungsmappe zu zeigen – siehe Urheberrecht an eigenen Arbeiten.
Vereinbaren Sie außerdem einen Termin für das erste Gespräch über die Entwicklung, mit Datum im Vertrag. Beim Einstieg ist das der wirksamste Punkt überhaupt, weil die erste Anpassung erfahrungsgemäß die größte ist.
Die Fallen beim Einstieg
Der Praktikumsvertrag, der ein Arbeitsvertrag ist. Wer nach dem Studium ein „Praktikum" mit vollen Aufgaben und ohne Ausbildungsplan annimmt, arbeitet regulär zu einem Bruchteil der Vergütung. Die Prüfpunkte stehen unter Werkstudenten- und Praktikumsvertrag.
Die Kettenpraktika. Drei unbezahlte Praktika hintereinander sind kein Nachweis von Können, sondern von Verfügbarkeit, und sie wirken im Lebenslauf entsprechend.
Der variable Anteil als Ausgleich. Ein niedriges Grundgehalt mit der Aussicht auf einen Bonus ist beim Einstieg selten ein gutes Geschäft. Fragen Sie, wie oft der Bonus in den letzten drei Jahren tatsächlich ausgezahlt wurde.
Die Befristung ohne Anschlussgespräch. Wenn befristet eingestellt wird, gehört die Frage nach dem Entfristungsverfahren in das erste Gespräch – siehe Befristung und Projektstellen.
Der erste Gehaltssprung
Rechnen Sie damit, dass die größte prozentuale Steigerung Ihrer Laufbahn in den ersten drei Jahren stattfindet – entweder durch eine Anpassung im Haus oder durch einen Wechsel. Wer beim Einstieg niedrig liegt und nach achtzehn Monaten nicht nachverhandelt, verschenkt genau diesen Sprung.
Vereinbaren Sie deshalb schon im Einstellungsgespräch einen Termin für das erste Gespräch über die Entwicklung, mit Datum. Und bereiten Sie es mit dem vor, was in der Zwischenzeit entstanden ist: übernommene Verantwortung, belegte Ergebnisse, Aufgaben, die ohne Sie nicht liefen.
Was sich verhandeln lässt
Mehr, als die meisten annehmen, und selten der Stundensatz allein.
Verhandelbar sind: die Höhe bei einem Pflichtpraktikum, weil dort keine gesetzliche Untergrenze wirkt und der Arbeitgeber frei ist; ein Zuschuss zu Fahrt oder Unterkunft; die Wochenstundenzahl und ihre Verteilung, gerade während der Prüfungszeit; eine Zusage über die Verlängerung oder die Übernahme; und – für Ihre weitere Laufbahn der wertvollste Punkt – die Freigabe, Ihre Arbeiten später zu zeigen. Warum das so viel wert ist, steht unter Portfolio ohne Berufserfahrung.
Nennen Sie beim Verhandeln nicht Ihren Bedarf, sondern Ihren Beitrag: welche Aufgabe Sie übernehmen und was Sie schon können. Dasselbe Verfahren wie später im Berufsleben, nur mit kleineren Zahlen – siehe Gehalt verhandeln.
Der nächste Schritt
Klären Sie für Ihre konkrete Lage zuerst die Rechtsfrage: Fällt Ihr Praktikum unter eine der Ausnahmen des Mindestlohngesetzes oder nicht? Dann die Marktfrage: zwanzig Ausschreibungen, jede genannte Spanne notiert.
Die offenen Stellenangebote sind der Ausgangspunkt, die Einstiegsstellen und die Stellen für Werkstudenten der engere Ausschnitt. Und lesen Sie, was eine Anzeige über die Bezahlung verrät, bevor jemand darüber spricht: Stellenanzeige entschlüsseln.
Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen Anzeigen aus ganz Deutschland, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.